AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Voraussetzung einer Geschäftsbeziehung

Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die Annahme von Angeboten, sowie die Aufnahme von Verhandlungen, ob schriftlich, mündlich oder elektronisch, gelten als Auftragserteilung und als Anerkennung der Geschäftsbedingungen von Acolonia Immobilienmakler.

2 Angebot und Angaben

2.1 Das Immobilienangebot von Acolonia Immobilienmakler Stephanie Wagener – im Folgenden Acolonia Immobilienmakler genannt – und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Eigentümer/ Anbieter erteilten Informationen gefertigt worden.

2.2 Acolonia Immobilienmakler weist darauf hin, dass weitergegebene Daten und Angaben nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind. Diese Informationen sind als Vorinformation zu werten. Als Rechtsgrundlage gilt einzig der geschlossene Vertrag (z.B. notariell geschlossener Kaufvertrag oder Mietvertrag).

2.3 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Anbieter stammenden Angaben ist der Anbieter auch Dritten gegenüber verantwortlich.

2.4 Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von Acolonia Immobilienmakler sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die erhaltenen Informationen an Dritte weiterzugeben. Die Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung von Acolonia Immobilienmakler verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, sollte es mit dem Dritten, ohne Hinzuziehung von Acolonia Immobilienmakler, zu einem Vertragsabschluss kommen.

3 Nachweisbestätigung für den Interessenten eines schon bekannten Objektes

Sollte dem Angebotsempfänger das angebotenen Objekt schon bekannt sein, so ist dies Acolonia Immobilienmakler unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Tag nach Erhalt des Angebotes, schriftlich mitzuteilen. Der Objektempfänger hat mitzuteilen, wann, von wem und zu welchen Konditionen er dieses Objekt bereits angeboten bekommen hat. Dazu gehört die Angabe des vollständigen Namens, der Adresse und der Telefonnummer.

Andernfalls kann sich der Angebotsempfänger nicht auf eine frühere Kenntnis oder auf einen anderweitigen Nachweis berufen. Das Objekt gilt für den Angebotsempfänger als unbekannt und verpflichtet bei Vertragsabschluss zur vollen Provisionszahlung an Acolonia Immobilienmakler.

4 Provision

4.1 Die Tätigkeit von Acolonia Immobilienmakler ist auf den Nachweis und/ oder die Vermittlung gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision der Acolonia Immobilienmakler entsteht mit dem Zustandekommen eines Vertrages durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit.

4.2 Desweiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Vertragsabschluss Gebrauch macht.

4.3 Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/ oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Provision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.

4.4 Sofern keine anderen Provisionssätze schriftlich vereinbart wurden, sind folgende Provisionssätze von Käufer/Mieter und Verkäufer/Vermieter zu zahlen:

  • bei Kaufverträgen: 3% der notariell beurkundeten Kaufsumme zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuer.
  • bei Wohnmietverträgen: 2 Netto-Monatsmieten zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuer für den Vermieter. Der Mieter ist provisionspflichtig, gemäß dem im vorhergehenden Satz genannten Prosivionssatz , sofern er einen Suchauftrag mit Acolonia Immobilienmakler abgeschlossen hat.
  • Für weitere Anmietungen, wie z.B. KFZ-Stellplätze, Garagen, Keller sind 2 Brutto-Monatsmieten Provision zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuer zu zahlen.
  • Bei Zeitwohnmietverträgen: Der Vermieter ist provisionspflichtig, gemäß dem vereinbarten Provisionssatz. Der Mieter ist provisionspflichtig, sofern er einen Suchauftrag mit Acolonia Immobilienmakler abgeschlossen hat. Es gilt der vereinbarte Provisionsatz.
  • Bei Gewerbemietverträgen bis 5 Jahre Laufzeit: 3 Netto-Monatsmieten zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuer.
  • Bei Gewerbemietverträgen mit Verlängerungsoption und/ oder ab 5 Jahren Laufzeit: 4 Netto-Monatsmieten zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuer. Vereinbarte Optionsrechte gelten als volle Vertragsdauer.

4.5 Der Provisionsanspruch muss Bestandteil des notariellen Kaufvertrages sein.

5 Verhandlungen

5.1 Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über Acolonia Immobilienmakler einzuleiten.

5.2 Bei Direktverhandlungen ist auf die Vermittlung von Acolonia Immobilienmakler hinzuweisen und der zuständige Ansprechpartner von Acolonia Immobilienmakler vom Ergebnis der Verhandlung zu informieren.

5.3 Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit Acolonia Immobilienmakler und der Anbieterseite vorgenommen werden.

5.4 Der Anbieter ist verpflichtet, Acolonia Immobilienmakler unverzüglich zu informieren, mit wem und zu welchen Konditionen ein Vertrag zustande kam.

5.5 Acolonia Immobilienmakler ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

6 Ersatz- und Folgegeschäfte

Auch bei einem Ersatzgeschäft entsteht eine Provisionspflicht des Angebotsempfängers nach den vereinbarten Provisionssätzen. Die liegt z.B. auch dann vor, wenn der Interessent das von Acolonia Immobilienmakler zum Kauf angebotene Objekt mietet oder pachtet etc. bzw. umgekehrt. Dies gilt auch, wenn das Objekt dem Interessenten nicht mehr zur Verfügung steht, er aber z.B. durch den Verkäufer/ Vermieter ein anderes Objekt erwerben/ mieten/ pachten etc. kann.

7 Haftungsbegrenzung

7.1 Die Haftung der Acolonia Immobilienmakler, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Eine Gewähr für die durch Acolonia Immobilienmakler angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Acolonia Immobilienmakler ist ausgeschlossen.

8 Verjährung

Für alle Schadensanprüche des Kunden gegen Acolonia Immobilienmakler beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die schadensersatzauslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für Acolonia Immobilienmakler zu einer kürzeren Verjährungsfrist führen, so gelten diese.

9 Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Brühl als Gerichtsstand vereinbart.

10 Kontaktdaten

Acolonia Immobilienmakler
Inh. Stephanie Wagener
Afrastr. 7
50354 Hürth-Efferen

Büro 02233.7136755
Mobil 0177. 783 0 613

info@acolonia-immobilienmakler.de
www.acolonia-immobilienmakler.de